Parkausweis Deutschland: orange
Muster eines orangenen Parkausweises
Der orangene Parkausweis ist nur in Deutschland gültig. Das Straßenverkehrsamt stellt den Ausweis kostenlos aus. Schwerbehinderte Menschen bekommen den Ausweis, wenn bei ihnen einer der Punkte vorliegt:
Merkzeichen G und B und ein GdB von 80 oder höher für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule. Das bedeutet, dass sie diesen Ausweis nur dann bekommen, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gehen können.
Merkzeichen G und B und ein GdB von 70 oder mehr für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule und gleichzeitig
ein GdB von 50 oder höher durch eine Funktionsstörung des Herzens und der Lunge.
Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und ein Grad der Behinderung von 60 oder höher.
Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung und ein Grad der Behinderung von 70 oder höher.
Mit dem orangenen Park-Ausweis dürfen Sie hier parken:
im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
in Fußgängerzonen während der Ladezeit.
in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.
Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie nicht auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken!
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