EU-Parkausweis: blau
Muster eines blauen EU-Parkausweises
Der blaue EU-Parkausweis mit Foto gilt in der Europäischen Union und einigen anderen Ländern: zum Beispiel Schweiz und Norwegen. Das Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort stellt den Ausweis kostenlos aus. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen Sie auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.
Den blauen EU-Ausweis bekommen Menschen mit Schwerbehinderung und mit:
außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
Blindheit (Merkzeichen Bl)
Contergan-Schädigung (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbarer Behinderung
Mit dem blauen EU-Park-Ausweis dürfen Sie hier parken:
auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.
im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
in Fußgängerzonen während der Ladezeit.
in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.
Sie dürfen meistens maximal für 24 Stunden parken. Es sei denn, es steht an den Parkplätzen eine andere Zeitangabe.
!!Achtung!!: Auf privaten Parkplätzen ist die maximale Parkdauer oft kürzer. Zum Beispiel auf Parkplätzen von Supermärkten.
|